§ VERTRAGSRECHT

Die unternehmerische Tätigkeit basiert auf einer Vielzahl von großen und kleinen Verträgen. Es sind Miet- und Kaufverträge, Arbeits- und Darlehensverträge, Leasing- und Mietkaufverträge aber natürlich auch Gesellschaftsverträge abzuschließen.

Viele Unternehmen legen auf eine Prüfung der Verträge nur bei gefühlten "großen Verträgen" Wert. Im Übrigen gibt es ja ausreichend Vertragsmuster im Internet. Das geht häufig gut. Aber wenn es denn doch einmal zu Problemen kommt, können sogar Fehler in vermeintlich unbedeutenden Verträgen die unternehmerische Existenz bedrohen.

Werden Arbeitsverträge mit dem Ehegatten des GmbH-Geschäftsführers steuerlich nicht anerkannt, sind im Rahmen einer Betriebsprüfung allein daraus schnell Steuernachforderungen von 10.000 € zusammen gerechnet. Soweit wir die Finanz- und Lohnbuchhaltung erstellen, sind unsere Mandanten natürlich vor solchen Konsequenzen gefeit, weil wir schon beim Buchen solche Punkte kontrollieren. Und gibt es einmal Auseinandersetzung mit Arbeitnehmern meiner unternehmerischen Mandanten, dann vertrete ich diese natürlich vor dem Arbeitsgericht. Schließlich sind mir die Gegebenheiten im Betrieb in der Regel gut bekannt.

Nicht nur die Arbeitsverträge, auch alle anderen unternehmerischen Verträge erstellen, kontrollieren oder begleiten wir. Dazu bieten wir auf Wunsch ein umfassendes Vertragsmanagement, das unsere Mandanten in die Lage versetzt, keine Fristen zu versäumen, rechtzeitig zu reagieren und steuerlich stets auf dem neuesten Stand zu sein (Stichwort: Mindestlohn). Sobald es vertragsrechtlichen Handlungsbedarf gibt, melden wir uns.

Natürlich begleiten wir unsere Mandanten auch bei komplexen vertraglichen Konstruktionen, wie z.B. einem Unternehmenskauf, einem Rechtsformwechsel, der Verschmelzung oder überhaupt bei der Gründung einer Gesellschaft oder der Aufnahme oder dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Hier dürfen meine Mandanten auf eine fast 25-jährige Erfahrung zurückgreifen.

In diesem Zusammenhang will ich noch einen besonders wichtigen Punkt der Unternehmensgestaltung ansprechen: die Unternehmensnachfolge. Viele Unternehmer machen sich keine Gedanken um diesen enorm wichtigen Aspekt der Unternehmensführung. Gerade die Unternehmer in jungen Jahren haben nur selten eine Planung für die zumeist schwierigen Vorgänge vorbereitet, die nach ihrem Ableben auf ihre Familie und das Unternehmen zukommen. Dabei ist jedes Unternehmerleben anders, so dass auch die Vorsorgelösung ganz individuell erarbeitet werden muss. Um sich dieser Fragestellungen anzunehmen kann es nie zu früh sein.