§ STEUERSTRAFRECHT

Der Weg von einer fehlerhaften Buchhaltung zu einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ist sehr kurz. Eine Vielzahl von Betriebsprüfungen wird mit einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren begleitet.

Meine Tätigkeit als Verteidiger meiner Mandanten soll zunächst Ruhe in eine zu Beginn häufig angespannte Situation bringen. Wenn es morgens beim Frühstück an der Haustür klingelt, muss es nicht unbedingt der Postmann sein, so manches Mal stehen dann die Damen und Herren der Steuerfahndung vor der Tür. Mit entsprechenden Gerichtbeschlüssen werden Geschäftsräume, Privaträume und Banken durchsucht. Das ist für viele Steuerpflichtige eine so überraschende wie unangenehme Situation.

Die Durchsuchung gehört zu den Standardmaßnahmen der Ermittlungstätigkeit der Finanzverwaltung. Die rechtlichen Hürden sind sehr gering und eine andere Möglichkeit an strafrechtlich erhebliche Unterlagen zu kommen, hat die Finanzverwaltung nur durch entsprechende Kontrollmitteilungen von anderen Steuerpflichtigen. Vor diesem Hintergrund basiert ein Großteil der Ermittlungsverfahren auf den im Rahmen der Durchsuchungen mitgenommenen Unterlagen des Steuerpflichtigen.

Im Rahmen der steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat die Finanzverwaltung die vermutete Straftat zu beweisen. Dazu gehört nicht nur die Erfüllung der Steuerhinterziehung selbst, sondern auch das vorsätzliche Handeln. Insbesondere beim Nachweis des vorsätzlichen Handelns tut sich die Finanzverwaltung regelmäßig schwer. Hier gilt es überaus wachsam zu sein und die von der Finanzverwaltung mehr oder weniger gehaltvollen Beweise zu hinterfragen und zu widerlegen. Im Ergebnis lassen sich vor dem Hintergrund der sowohl für die Finanzverwaltung als auch für den Beschuldigten in vielen Fällen nicht eindeutigen Beweisen für beide Seiten vertretbare Lösungen finden.

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist für die Beschuldigten häufig eine erhebliche Belastung. Wenn aber an den strafrechtlichen Vorwürfen nichts dran ist, dann ist es sinnvoll mutig zu sein und das Verfahren vor dem Gericht fortzuführen, wo dann erstmals ein unparteiischer Richter sich der Sache annimmt.

In allen Phasen des Strafverfahrens stehe ich meinen Mandanten zur Seite, helfe und tröste, kämpfe und suche aber auch nach Lösungen.

HINWEIS: Dringende Anfragen nehme ich unter Mobil 0172 3830009 entgegen.